Deutschland-Schulticket Erstattung
Auf dieser Website startet ab dem 01.10.2024 das Erstattungsverfahren für das Deutschland-Schulticket für Inhaber*innen eines Sozialpasses.
Alle weiteren antragsberechtigten Personen können auf dieser Website ab dem 01.01.2025 Anträge stellen.
Sie haben dann die Möglichkeit direkt online den Antrag einzureichen und die entsprechenden Dokumente hochzuladen (Zahlungsnachweise, evtl. Schulbescheinigung, evtl. Sozialpass) oder den Antrag herunterzuladen, auszudrucken, auszufüllen und mit den erforderlichen Nachweisen persönlich in der Bequa abzugeben. Sollte keine der genannten Optionen für Sie möglich sein, liegen ausgedruckte Anträge bei der Bequa bereit.
Das Deutschland-Schulticket ist ein normales Deutschlandticket. Für die Übergangslösung in den Monaten August bis Dezember erwerben Berechtigte ein Ticket für 49 € und bekommen rückwirkend 20 € je Monat erstattet. Es gilt für Schüler*innen von:
- allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe)
- Förderzentren
- dänischen Schulen
- anerkannten Ersatzschulen
- Berufsschulen (nur Schüler*innen ohne Arbeitgeber*in),
... die in Flensburg wohnen und auch alle Kinder ab 6 Jahren, die noch nicht in der Schule sind.
Schüler*innen mit Wohnort im Kreis Schleswig-Flensburg oder Nordfriesland wenden sich bezüglich des Deutschland-Schultickets bitte an ihre Kreisverwaltung.