Ausgabe des Kulturschlüssels im Norden
Der Kulturschlüssel im Norden unterstützt Menschen mit geringem Einkommen, die in Flensburg oder im Kreis Schleswig-Flensburg wohnen, bei der Teilhabe an kulturellen Angeboten.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine persönliche Kulturschlüssel-Karte ausgestellt. Mit dieser können ausgewählte Veranstaltungen und Angebote vergünstigt oder kostenfrei besucht werden.
Alle verfügbaren Angebote und Veranstaltungen sind auf der Webseite foerdekompass.sh zu finden.
Antrag für die Kulturschlüssel-Karte
Eine Antragstellung ist erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.
Bitte wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.
Kulturschlüssel-Karte Antrag für:
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Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihrer eMail-Adresse.
Wie möchten Sie Ihre Kulturschlüssel-Karte erhalten?
Nachweis über das aktuelle Einkommen.
Um zu ermitteln, ob die Einkommensgrenze erreicht wird, werden folgende Daten benötigt:
Wenn Sie selber noch nicht volljährig sind und eine Kulturschlüssel-Karte für eigene Kinder benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Ausgabestelle in der Nikolaistraße 3, 24937 Flensburg. Tel.: 0461 1503-138, info@kulturschluessel-norden.de.
Ich beantrage eine Kulturschlüssel-Karte zusätzlich für meine eigenen im selben Haushalt lebenden Kinder. Diese dürfen nicht älter als 15 Jahre sein und müssen(!) auf einem aktuellen Einkommensnachweis aufgeführt sein.
| Name | Geburtstag | Alter | |
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Die Person muss jünger als 16 Jahre sein!
Der Antragsteller muß mindestens 16 Jahre alt sein!
Zusammenfassung der Daten
Anschrift und Kontaktdaten
Der Antrag auf eine Kulturschlüssel-Karte wird gestellt für:
(Antragsteller*in und gegebenenfalls Kind/Kinder)
Sie müssen verschiedene Dokumente hochladen:
Für die Beantragung der Kulturschküssel-Karte ist für jede Person (Sie und ggf. Ihr/e Kind/er) ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite) vorzulegen, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.
Außerdem wird ein Nachweis über die Höhe des Einkommens benötigt. Dies sind zum Beispiel:
- Gültiger Sozialpass / S-Pass (Keine weiteren Bescheide benötigt) oder
- Bürgergeld-Bescheid oder
- Wohngeld-Bescheid oder
- Grundsicherungs-Bescheid oder
- Renten-Bescheid
- die letzten 3 Lohn-/Gehaltsabrechnungen und ein Nachweis über die Höhe der Warmmiete
Hinweis:
Es können nur aktuelle und vollständige Nachweise berücksichtigt werden. Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen zur Einkommensprüfung anfordern. Hochgeladene Dateien wie z.B. Ausweisdokumente und/oder Einkommensnachweise werden zur Identitätsprüfung und Feststellung der Berechtigung verwendet.
Nikolaistraße 3 (2.OG – Fahrstuhl vorhanden) | 24937 Flensburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:30 – 13:30 Uhr | Telefon: 0461 – 1503 138